Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Textilreinigung und Änderungsschneiderei Kuspatras und allen Kunden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Ein Vertrag kommt zustande durch die Auftragserteilung des Auftraggebers (schriftlich, telefonisch, online oder persönlich) und die Annahme durch den Auftragnehmer.
Angebote und Preisangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei Rückgabe bzw. Abholung der Ware fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine Vorauszahlung zu verlangen.
Bei bereits begonnenen Reinigungs- oder Änderungsarbeiten ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen für Textilien sowie Änderungs- und Reparaturarbeiten nach Kundenwunsch.
Bei Änderungsarbeiten handelt es sich um individuell angefertigte Leistungen. Geringfügige Maßabweichungen sind technisch bedingt möglich.
Ein bestimmter Reinigungserfolg oder vollständige Fleckenentfernung kann nicht garantiert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Für Schäden durch unterlassene Hinweise übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Keine Haftung besteht für:
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Zeitwert des Kleidungsstücks begrenzt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Textilien nach Fertigstellung zeitnah abzuholen.
Textilien, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung abgeholt werden, gelten als aufgegeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese ohne weitere Benachrichtigung zu entsorgen oder an eine gemeinnützige Organisation (z. B. Deutsches Rotes Kreuz) zu spenden.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abholung, angezeigt werden.
Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer erbringt professionelle Reinigungsleistungen für Teppiche und textile Bodenbeläge.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
Ein bestimmter Reinigungserfolg oder die vollständige Entfernung aller Flecken kann nicht garantiert werden, da das Ergebnis von Material, Alter, Beschaffenheit, Verschmutzungsgrad und Vorbehandlungen abhängt.
Die Abholung und Lieferung erfolgt im Umkreis von Solingen.
Außerhalb dieses Gebiets erfolgt die Abholung und Lieferung gegen Aufpreis und nur nach vorheriger Absprache.
Erfolgt die Übergabe nicht zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können Anfahrts- oder Wartekosten berechnet werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Zeitwert des Teppichs begrenzt.
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe, schriftlich anzuzeigen.
Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.